Wie ist die Betriebsart des Kommunikationsturms?
Kommunikationsturm ist der Hauptträger der Kommunikationssignalübertragung, Empfang und Übertragungstechnik, und ist die Infrastruktur für die mobile Kommunikation, um die Signalabdeckung zu vervollständigen. Im Großen und Ganzen gehört der Kommunikationsturm zum Turmmastbauprodukt. Turmmaststrukturprodukte gehören zum Bereich der Hochhausstrukturprodukte, die sich auf Produkte mit einer großen Höhe, einem relativ kleinen Querschnitt und einer horizontalen (Wind-)Last als Hauptbaugrundlage beziehen. Je nach Material können hoch aufragende Strukturprodukte in Stahlkonstruktionsprodukte (gemeinhin als "Eisentürme" bekannt) und Stahlbetonprodukte unterteilt werden. Vom Material unterscheidend, gehört der Kommunikationsturm zu den Stahlkonstruktionsprodukten unter den hoch aufragenden Strukturprodukten.
Die Hauptprodukte des Marktes für Kommunikationstürme in meinem Land sind Winkelstahltürme und Einrohrtürme, von denen der Marktanteil von Winkelstahltürmen bis zu 80 % beträgt; Mit der groß angelegten Förderung von Drei-Rohr-Kommunikationstürmen in China in den letzten Jahren sind Drei-Rohr-Kommunikationstürme zum Markt eines der Wichtigsten produkte geworden. Derzeit sind die Hauptprodukte auf dem Markt für Kommunikationstürme meines Landes Dreirohr-Kommunikationstürme, Winkelstahltürme und Einrohrtürme.
Der traditionelle Betriebsmodus der Kommunikationsturmindustrie ist insbesondere:
(1) Nachdem der Betreiber die Bauanforderungen des Kommunikationsturms auf der Grundlage seiner Signal- und Netzabdeckung vorlegt, sammelt er Baupläne und Zeichnungen von den zuständigen Planungsinstituten;
(2) Der Betreiber erbittet kommunikationsturmverarbeitende Unternehmen öffentlich durch Ausschreibungen gemäß dem Vom Planungsinstitut vorgelegten Bauplan und den Zeichnungen;
(3) Nach dem Gewinn des Angebots stellt der Hersteller des Kommunikationsturms den Turmkörper und die entsprechenden Teile gemäß dem Plan und den Zeichnungen her und ist für die Lieferung der Produkte an die vom Betreiber bezeichnete Baustelle des Kommunikationsturms verantwortlich;
(4) Der Betreiber beauftragt die Kommunikationsturmfabrik oder die Installationsfirma mit der Installation, Inbetriebnahme und Inspektion des Turmkörpers.







