1. Rost- und Korrosionsschutzmethoden
Alle Komponentenmaterialien der Stahlturmstruktur (mit Ausnahme der Ankerbolzen) müssen mit einer Rostschutzbehandlung behandelt werden. Im Allgemeinen sollte das Feuerverzinkungsverfahren verwendet werden, und die Korrosionsschutzfähigkeit von 30 Jahren ist erforderlich.
2. Anforderungen an die Dicke der Rost- und Korrosionsschutzschicht Die Dicke der verzinkten Schicht des Bauteils sollte folgende Anforderungen erfüllen:
(1) Bei Bauteilen, deren Dicke größer oder gleich 5 mm ist, darf die Dicke der galvanischen Schicht nicht kleiner als 86 μm sein;
(2) Bei Bauteilen mit einer Dicke von weniger als 5 mm darf die Dicke der galvanischen Schicht 65 μm nicht unterschreiten.
3. Sonstige Anforderungen
Die Oberfläche der verzinkten Schicht der Bauteile sollte praktisch glatt sein, an den Verbindungsstellen dürfen keine Grate, Knötchen und überflüssige Agglomerationen auftreten, und es dürfen keine Fehler wie Beizen und freiliegendes Eisen vorhanden sein. Die verzinkte Zinkschicht sollte gleichmäßig und fest mit dem Grundmetall verbunden sein, ohne sich nach dem Hämmern abzulösen oder hervorzustehen.
4. Rost- und Korrosionsschutzanforderungen für Fundamentbolzen und Fußplatten
Vor der Installation der Stahlturmstruktur müssen die auf der Oberseite des Fundaments freiliegenden Bolzen gegen Rost geschützt und angemessen geschützt werden, um Korrosion und Beschädigung der Bolzen zu verhindern. Der Spalt zwischen der Bodenplatte (Flansch) der Stahlturmsäule und dem Fundament wird nach der Installation des Stahlturms dicht mit Feinsteinbeton ausgegossen. Nach der Inbetriebnahme und Inspektion sollten die Turmfußplatte und die Ankerbolzen am Turmfuß mit Beton mit geringer Festigkeit verschlossen werden und die Dicke der Schutzschicht sollte 50 mm nicht unterschreiten







